Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.
Maßgeschneiderte Beratung für Ihre besonderen Bedürfnisse
Als Unternehmer, Gesellschafter oder Manager stehen Sie vor besonderen Herausforderungen im Familienrecht. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ihre unternehmerische Verantwortung abgestimmt ist.
Unternehmensbeteiligungen und Eheverträge
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen, um Ihre Unternehmensbeteiligungen zu schützen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auch in schwierigen Zeiten stabil bleibt.
Vermögensaufteilung und Scheidung
Im Falle einer Trennung oder Scheidung helfen wir Ihnen, faire und nachhaltige Lösungen für die Vermögensaufteilung zu finden. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre unternehmerischen Interessen und arbeiten daran, eine gerechte Aufteilung zu erreichen.
Erbschafts- und Nachfolgeplanung
Wir beraten Sie umfassend bei der Planung Ihrer Nachfolge und der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Unser Ziel ist es, den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und potenzielle Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.
Konfliktlösung und Mediation
Unser Fokus liegt auf der außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Wir bieten Mediation und andere alternative Streitbeilegungsmethoden an, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden und Ihnen zu helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Vertrauen und Diskretion
Wir verstehen die Sensibilität Ihrer Situation und behandeln alle Angelegenheiten mit höchster Diskretion und Vertraulichkeit. Ihr Vertrauen ist unser oberstes Gebot, und wir setzen alles daran, Ihre Interessen zu wahren und Ihre familiären und unternehmerischen Angelegenheiten bestmöglich zu schützen.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater (Freund) die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.
Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt. Daher sollte die werdende Mutter in ihre Krankenhaus-Tasche auch die Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (die man vom Standesamt bekommt) einpacken. Bei der Geburt des Kindes werden dann alle Unterlagen vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet. Nach ein paar Tagen sind die Geburtsurkunden des Kindes fertig und Vater und Mutter stehen drin, natürlich nur, wenn die Mutter unverheiratet ist.
Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich unterhalts- und erbrechtliche Folgen, Genaueres bitte beim Standesamt erfragen. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Anerkennung kein gemeinsames Sorgerecht entsteht. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern bei einem Urkundsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären.
- Klingelschild
- Briefkasten
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
- Krankenkasse
- Ärzte
- Banken
- Personalbüro eures Arbeitgebers
- Kollegen und Geschäftspartner
- Social Communitys
- Versandhäuser
- Versicherungen
- Verträge
- Mieter / Vermieter
- Vereine
- Sonstige Ausweise
Wann lässt sich der Familienname ohne Eheschließung ändern? Sie können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ihren Familiennamen, auch Nachname genannt, ändern lassen (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, NamÄndG).
Eine Namensänderung bedarf einen Antrag.
Im Einwohneramt oder im Standesamt der Stadt bzw. Etwas anderes gilt nur im Falle einer Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz, wonach das zuständige Amtsgericht über die Namensänderung entscheidet.
Eine Namensänderung volljähriger Kinder nach éiner Scheidung ist daher grundsätzlich nicht möglich. § 3 Namensänderungsgesetz geregelt. ... Begründet wird dies damit, dass bei einem volljährigen Kind die Identitätsbildung bereits abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung besteht.
Gebühren & erforderliche Unterlagen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens oder des Vornamens betragen zwischen EUR 25,00 und EUR 1.000,00. Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der persönlichen Vorsprache.
Rechtsberatung für Familienrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir unterstützen Sie bei Adoption, Ehevertrag, Güterrecht, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus § 1631 BGB und ist Teil des Sorgerechts.
Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht ist in Deutschland das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Bruchteilsgemeinschaft
Auch wenn das Vermögen der Ehegatten bei den Güterständen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft getrennt ist, schließt das nicht aus, dass die Ehegatten Miteigentum begründet haben.
Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt kommt eher bei einer Trennung oder Scheidung zum Tragen, seltener in einer intakten Ehe.
Spezialisierungen
Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.
Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.
Vormundschaft
Unser Expertenteam berät Sie umfassend bei der Einrichtung einer Vormundschaft, um das Wohl und die Interessen Minderjähriger oder hilfsbedürftiger Personen zu schützen.
Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.
Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.
Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.
Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.
Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.