Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

OLG Frankfurt: Keine Gutachtenpflicht bei Impfstreit nach § 1628 BGB

Muss das Familiengericht die Impffähigkeit eines Kindes durch einen Gutachter prüfen lassen? Das OLG Frankfurt (Az. 6 UF 210/20) verneint dies: Die Prüfung obliegt dem impfenden Arzt unmittelbar vor dem Eingriff.
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February 23, 2026

Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?

Dürfen Eltern über das Anfechtungsrecht des Kindes ihre eigene verpasste Frist umgehen? Eine Analyse zum Fristbeginn nach § 1600b BGB und der aktuellen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe.
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February 9, 2026

Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung

Reicht ein sexueller Übergriff auf das Kind für eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr? Das OLG Karlsruhe (Az. 20 UF 104/25) stellt klar: Ein Härtefall nach § 1565 BGB erfordert mehr als „nur“ eine schwere Straftat.
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January 29, 2026

Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

Darf eine Mutter trotz Kontaktverbots Briefe an ihren Sohn und die Enkel schreiben? Das OLG Karlsruhe (Az. 2 UF 108/25) klärt die Hürden für eine unzumutbare Belästigung nach dem Gewaltschutzgesetz.
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January 14, 2026

Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein im Vereinigten Königreich per Deed Poll gewählter Nachname kann im deutschen Personenstandsrecht als „Geburtsname“ gelten, wenn britisches Namensrecht anwendbar ist.
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November 24, 2025

Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein Ordnungsmittel wegen Umgangsrechtsverletzung kann nur verhängt werden, wenn die Umgangsregelung ausdrücklich ein Kontaktverbot für die übrige Zeit enthält.
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November 24, 2025

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wann muss man über sein Einkommen Auskunft geben?

Grundsätzlich kann eine Auskunft erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut verlangt werden (§ 1605 Ans. 2 BGB). Die Frist beginnt bei rechtskräftiger Verurteilung mit dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung, beim Vergleich kommt es auf den Zeitpunkt des Abschlusses an. Sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass beim Pflichtigen vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist erhebliche Einkommenssteigerungen eingetreten sind, kann schon früher Auskunft verlangt werden.

Was kostet mich die Scheidung?

Das hängt zum einen davon ab, was alles zu klären ist, also ob nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, oder ob auch Fragen u. a. des Unterhalts, Zugewinns oder des Sorgerechts klärungsbedürftig sind. Weiter, ob die Klärung dieser Fragen außergerichtlich erfolgen kann oder gerichtlich geklärt werden müssen. Weiter hängt die Frage der Kosten vom Streitwert/Verfahrenswert ab. Wie auch in anderen zivilrechtlichen Verfahren steht Ihnen auch im familienrechtlichen Verfahren die Verfahrenskostenhilfe zur Seite, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Wird bei der Scheidung alles geregelt?

Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt.

Warum ein Kind zur Adoption freigeben?
  • Die Eltern befinden in einer Lebenssituation, die es auch in Zukunft nicht ermöglicht, den Ansprüchen des Kindes gerecht zu werden.
  • Eine ungewollte Schwangerschaft kann so einer emotionalen und sozialen Überforderung führen
  • Mutter oder Vater sind alleinstehend und erhalten keinerlei Unterstützung, was ebenfalls zu einer starken Überforderung führen kann
  • Das Kind ist durch eine Vergewaltigung entstanden
Wie verläuft die Scheidung?

Das förmliche Verfahren zur Scheidung wird durch den Scheidungsantrag eingeleitet, den nur der Rechtsanwalt stellen kann. Voraussetzung ist grundsätzlich der Ablauf des Trennungsjahres. Die Vorbereitung des Verfahrens kann und sollte jedoch einige Monate früher beginnen. Zusammen mit dem Antrag, aber auch später, können weitere Regelungsanträge, soweit erforderlich, z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen usw. gestellt werden. Gesetzlich zwingend wird nur der Versorgungausgleich, also der Ausgleich der Rentenansprüche, als Zwangsverbund durchgeführt, sofern keine Ehe von kurzer Dauer (unter drei Jahre) vorliegt. Liegen alle erforderlichen Auskünfte und Dokumente vor, findet eine mündliche Verhandlung statt. Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschließend Fragen zur elterlichen Sorge geklärt. Ist die Scheidung gut durch Anwälte vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15-30 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich länger dauern. Bei guter Vorbereitung und Einigung über alle wesentlichen Modalitäten können Sie bereits in diesem ersten und einzigen Termin geschieden werden.

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