Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
info@gehrlein-u-kollegen.de
Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
06322 - 65 09 - 5
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Pirmasens
Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens
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Hockenheim
Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim
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Haßloch
Schillerstraße 23,67454, Haßloch
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Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung der Ehegatten, mit der sie die Folgen des Scheidungsverfahrens einvernehmlich regeln, wenn Sie nicht bereits Regelungen in einem Ehevertrag getroffen haben. Diese Vereinbarungen beinhalten zumeist Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen, der Durchführung eines etwaigen Zugewinnausgleichs, den Versorgungsausgleich, der Nutzung der ehelichen Wohnung, der Aufteilung des Hausrates und der so genannten Vermögensauseinandersetzung. Die Vermögensauseinandersetzung dient dazu, im gemeinsamen Eigentum stehende Gegenstände, zum Beispiel eine Immobilie, einem der beiden Ehegatten zu Alleineigentum zu übertragen. Häufig wird für diese Übertragung im Gegenzug eine Zahlungsverpflichtung und/oder die Verpflichtung zur alleinigen Übernahme von gemeinschaftlichen Schulden vereinbart.
Zur Beantwortung dieser Frage müssen alle Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Grob lässt sich folgendes sagen: Ein Unterhaltsanspruch entfällt, wenn der Ehegatten seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften vollständig decken kann. Er kann auch entfallen, wenn es für den Unterhaltsverpflichteten unbillig wäre, weiter Unterhalt zahlen zu müssen. Zudem entfällt der Anspruch, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet. Kann auch sein, dass ein Unterhaltsanspruch sich zunächst nur vermindert, im Übrigen aber fortbesteht oder erst später gänzlich entfällt. In manchen Fällen kann der Anspruch aber auch bis zum Eintritt in die Rente fortbestehen.
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt. In den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungskosten nicht mit enthalten. Diese sind bei privat krankenversicherten Kindern zusätzlich zum sog. Barunterhalt zu zahlen.
Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.
Nachdem Kontakt mit den Vermittlungsstellen aufgenommen wurde, finden dort die Bewerbergespräche (Elterneignungsprüfung) statt. Diese erfolgen im Schnitt vier bis sechs Mal. Dabei setzen sich erfahrene Fachkräfte mit den Adoptionswilligen zusammen und ergründen die Adoptionsmotivation und die Geeignetheit der Adoptiveltern.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.