Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
info@gehrlein-u-kollegen.de
Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
06322 - 65 09 - 5
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Pirmasens
Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens
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Hockenheim
Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim
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Haßloch
Schillerstraße 23,67454, Haßloch
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Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Ist nicht genug Geld da, um alle Unterhaltsansprüche der Kinder entsprechend der Düsseldorfer Tabelle zu erfüllen, liegt ein Mangelfall vor. Bei einem Mangelfall verbleibt dem Zahlungspflichtigen der angemessene Selbstbehalt. Der darüberhinausgehende Betrag wird anteilig auf die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder verteilt.
Das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleiches leitet das Amtsgericht nach Einreichung des Ehescheidungsantrages von Amts wegen ein. Hier ermittelt das Amtsgericht alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte der beiden Ehegatten und teilt diese dann jeweils hälftig auf, so dass jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften erhält. Dies erfolgt von Rentenkonto zu Rentenkonto für jeden Rententräger einzelnen.
Empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung, um für den gesamten Ehezeitraum dieselben Regelungen zugrunde zu legen. Sie können einen Ehevertrag aber auch erst nach der Trauung im Laufe der Ehe bis theoretisch kurz vor der Scheidung aufsetzen. In letzterem Falle wird jedoch eher auf eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung zurückgegriffen. Zu beachten ist bei einem späteren Abschluss eines Ehevertrages jedoch, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend auf den Tag des Eheschlusses zurückdatieren, sondern erst ab Wirksamwerdung des Vertrages greifen. Vereinbaren Sie also zum Beispiel erst nach 15 Jahren Ehe in einer Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung, kann sich dennoch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich für die ersten 15 Ehejahre ergeben.
Der notwendige Selbstbehalt beträgt derzeit für Erwerbstätige 1.080,00 €. Aus diesem Betrag muss er seinen gesamten Lebensbedarf, also Miete, Kleidung, Verpflegung und Kosten für Freizeitgestaltung bestreiten.
In Fällen, in denen eine Fortsetzung der Ehe völlig unzumutbar ist, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es müssen schon besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. der Versuch des Ehemannes seine Frau umzubringen. Man spricht von einer „Hartfallscheidung“. Sofern also kein besonderer Härtefall vorliegt, muss nach den gesetzlichen Bestimmungen das Trennungsjahr abgelaufen sein, d. h. bei Einreichung des Scheidungsantrages müssen seit Trennung der Parteien wenigstens 10 Monate vergangen sein. Dieser “frühere” Antrag wird noch von den Familiengerichten akzeptiert. Dies gilt auch bei einer sog. Kurzehe, auch wenn diese nur einen Tag lang rechtsgültig geschlossen worden ist.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.