Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Nach § 1747 BGB ist die Adoption eines Kindes grundsätzlich nur möglich, wenn seine leiblichen Eltern hierin einwilligen. Verweigert ein Elternteil seine Einwilligung, kann sie jedoch nach § 1748 BGB vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich.
In der Adoptionsakte stehen Informationen über die Herkunft sowie die Lebensgeschichte. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Akten in ihrer Informationsfülle. Während einige beispielsweise etwas über den leiblichen Vater verraten, müssen andere leider auf diese Informationen verzichten. Allerdings dürfen aufgrund des Sozialdatenschutzes Namen und Adressen der leiblichen Eltern nicht ohne deren Zustimmung von dem/der Adoptierten eingesehen oder ihm/ihr bekannt gegeben werden. Ab dem 16. Geburtstag hat der/die Adoptierte ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht, soweit es die eigene Herkunft und Lebensgeschichte betrifft.
In der Regel werden nicht ältere Kinder, sondern Babys zur Adoption freigegeben. An sich gibt es aber hierfür keine Altersgrenze. Die Adoptionsverfahren sind streng reglementiert, die annehmenden Eltern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Eignungsprüfung bestehen.
Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.
Während der Weg zum Notar unumgänglich ist, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Anwalt mit der Gestaltung des Ehevertrages zu beauftragen. Allerdings ist zumindest eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um am Ende einen wirksamen Ehevertrag aufzusetzen.
Zwar berät auch der Notar ausführlich über die Konsequenzen der einzelnen von den Ehepartnern gewünschten Vereinbarungen, eine umfassende Prüfung auf Rechtswirksamkeit und Zulässigkeit erfolgt jedoch nicht.
Auch Anwaltsnotare, die eine Zulassung sowohl als Notar als auch als Anwalt besitzen, dürfen nur entweder als Notar für beide oder als Anwalt im Auftrag von nur einem Ehegatten tätig werden.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.