Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: OLG Frankfurt klärt Rechtsgrundlage und Voraussetzungen

Darf das Gericht Kontaktversuche außerhalb fester Umgangszeiten verbieten? Das OLG Frankfurt bestätigt: Ein solches Verbot ist bereits bei Dienlichkeit für das Kindeswohl zulässig.
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March 9, 2026

OLG Frankfurt: Keine Gutachtenpflicht bei Impfstreit nach § 1628 BGB

Muss das Familiengericht die Impffähigkeit eines Kindes durch einen Gutachter prüfen lassen? Das OLG Frankfurt (Az. 6 UF 210/20) verneint dies: Die Prüfung obliegt dem impfenden Arzt unmittelbar vor dem Eingriff.
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February 23, 2026

Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?

Dürfen Eltern über das Anfechtungsrecht des Kindes ihre eigene verpasste Frist umgehen? Eine Analyse zum Fristbeginn nach § 1600b BGB und der aktuellen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe.
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February 9, 2026

Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung

Reicht ein sexueller Übergriff auf das Kind für eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr? Das OLG Karlsruhe (Az. 20 UF 104/25) stellt klar: Ein Härtefall nach § 1565 BGB erfordert mehr als „nur“ eine schwere Straftat.
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January 29, 2026

Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

Darf eine Mutter trotz Kontaktverbots Briefe an ihren Sohn und die Enkel schreiben? Das OLG Karlsruhe (Az. 2 UF 108/25) klärt die Hürden für eine unzumutbare Belästigung nach dem Gewaltschutzgesetz.
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January 14, 2026

Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein im Vereinigten Königreich per Deed Poll gewählter Nachname kann im deutschen Personenstandsrecht als „Geburtsname“ gelten, wenn britisches Namensrecht anwendbar ist.
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November 24, 2025

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Kann eine Ehe auch vor Ablauf 1 Jahres geschieden werden?

In Fällen, in denen eine Fortsetzung der Ehe völlig unzumutbar ist, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es müssen schon besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. der Versuch des Ehemannes seine Frau umzubringen. Man spricht von einer „Hartfallscheidung“. Sofern also kein besonderer Härtefall vorliegt, muss nach den gesetzlichen Bestimmungen das Trennungsjahr abgelaufen sein, d. h. bei Einreichung des Scheidungsantrages müssen seit Trennung der Parteien wenigstens 10 Monate vergangen sein. Dieser “frühere” Antrag wird noch von den Familiengerichten akzeptiert. Dies gilt auch bei einer sog. Kurzehe, auch wenn diese nur einen Tag lang rechtsgültig geschlossen worden ist.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Durch die Eheschließung wird die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert. Bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung gilt echte Gütertrennung. Nur dann, wenn Ehegatten gemeinschaftlich etwas kaufen, zum Beispiel eine Immobilie für die sie dann auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden sie gemeinsames Vermögen. Das könnten aber auch zwei Personen machen, die nicht miteinander verheiratet sind. Das so geschaffene gemeinsame Eigentum beruht also nicht auf der Ehe, sondern auf einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung der Ehegatten. Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet, als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen.

Wie verläuft die Scheidung?

Das förmliche Verfahren zur Scheidung wird durch den Scheidungsantrag eingeleitet, den nur der Rechtsanwalt stellen kann. Voraussetzung ist grundsätzlich der Ablauf des Trennungsjahres. Die Vorbereitung des Verfahrens kann und sollte jedoch einige Monate früher beginnen. Zusammen mit dem Antrag, aber auch später, können weitere Regelungsanträge, soweit erforderlich, z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen usw. gestellt werden. Gesetzlich zwingend wird nur der Versorgungausgleich, also der Ausgleich der Rentenansprüche, als Zwangsverbund durchgeführt, sofern keine Ehe von kurzer Dauer (unter drei Jahre) vorliegt. Liegen alle erforderlichen Auskünfte und Dokumente vor, findet eine mündliche Verhandlung statt. Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschließend Fragen zur elterlichen Sorge geklärt. Ist die Scheidung gut durch Anwälte vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15-30 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich länger dauern. Bei guter Vorbereitung und Einigung über alle wesentlichen Modalitäten können Sie bereits in diesem ersten und einzigen Termin geschieden werden.

Was ist eine starke Adoption?

Die Adoption hat zur Konsequenz, dass die familiären Bande des adoptierten Kindes zu seiner bisherigen „alten“ Familie komplett gekappt werden, sodass dann zwischen dem adoptierten Kind und seiner bisherigen Familie kein gesetzliches Erbrecht mehr besteht. Dies wird als sogenannte „starke Adoption“ bezeichnet.

Kann man ein Kind adoptieren ohne Zustimmung des leiblichen Vaters?

Nach § 1747 BGB ist die Adoption eines Kindes grundsätzlich nur möglich, wenn seine leiblichen Eltern hierin einwilligen. Verweigert ein Elternteil seine Einwilligung, kann sie jedoch nach § 1748 BGB vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich.

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