Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen
Sorgerecht und Umgang: BGH klärt Abgrenzung der Verfahrensgegenstände
Adoption: BGH zur Ersetzung der Vaters-Einwilligung und Kindesanhörung
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Nein, wenn der Versöhnungsversuch nicht länger als etwa zwei Monate andauerte. Sinn des Versöhnungsversuchs ist festzustellen, ob die Ehe gescheitert oder nicht gescheitert ist. Haben sich jedoch die Beteiligten zwischenzeitlich tatsächlich wieder in der Absicht versöhnt, wieder zusammenleben und es nicht nur ,,zu versuchen”, dürfte im Zweifel der Trennungszeitpunkt wieder neu zu berechnen sein.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet einen Teilbereich des Sorgerechtes. Aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann man für ein minderjähriges Kind entscheiden, wo es lebt und mit wem es sich trifft. Sind die Eltern sich uneinig, so kann im Rahmen der elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen verändert werden müsste.
Zwar steigt die Zahl der Eheschließungen seit dem Jahr 2000 wieder an, doch immer öfter leben Paare in „wilder Ehe“ zusammen und verzichten auf den Trauschein. Das Problem: Gesetzliche Regelungen für die Auseinandersetzung gibt es in der Form nur für Eheauflösungen. Um für den Fall der Trennung dennoch vorzusorgen, können Betroffene ggf. auf einen sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen. In diesem können ebenfalls umfassende Vereinbarungen für den Trennungsfall getroffen sowie die bestehende Partnerschaft gestaltet werden.
Beim Ehevertrag spricht man grundsätzlich vom vorsorgenden Ehevertrag, der alle Regelungen im Falle einer Scheidung schon vorher sicherstellt. Kommt es während der Trennung zu Streit und Uneinigkeit, sind zumindest die finanziellen Aspekte der Scheidung bereits geregelt. Daher spart ein Ehevertrag im Scheidungsfall nicht selten eine erhebliche Menge Geld ein. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, die jedoch je nach Einzelfall vollkommen anders ausgelegt werden können. Daher ist es durchaus sinnvoll, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Dabei gibt es jedoch drei verschiedene Arten von Eheverträgen, die sich dadurch unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie abgeschlossen werden: Vorsorgender
- Ehevertrag: Der Ehevertrag wird kurz vor oder kurz nach der Eheschließung abgeschlossen, wenn noch keine Trennung oder Scheidung im Raum steht. Der Ehevertrag ist also die ideale Lösung, um in guten Zeiten für mögliche schlechte Zeiten vorzusorgen. Man spricht aus diesem Grund auch von einem vorsorgenden Ehevertrag.
- Trennungsvereinbarung: Diese Variante des Ehevertrages wird während der laufenden Ehe abgeschlossen, wenn eine mögliche Trennung im Raum steht, man jedoch unter Umständen noch Potential sieht, die Beziehung zu retten. Eine Trennungsvereinbarung ist auch für einen vorübergehenden Zeitraum geeinigt, bis man sich entweder für die Ehe oder die Scheidung entschieden hat. Auch in einer Trennungsvereinbarung können finanzielle Aspekte für die Zeit der Trennung, Unterhaltszahlungen für Ehepartner und/oder Kinder, der Umgang mit den Kindern und viele weitere Faktoren geregelt werden.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Ist die Trennung final entschieden, ist eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung die beste Lösung für eine einvernehmliche Trennung beider Ehepartner. Diese Variante des Ehevertrages geht über die Ehe hinaus, da sie auch den Zeitraum danach rechtssicher definiert. Hier geht es vor allem darum, sich mit den in der Ehe befindlichen Vermögenswerten auseinanderzusetzen und eine faire Lösung für beide Ehepartner zu finden. Aber auch der Umgang mit gemeinsamen Schulden oder die Auflösung der Zugewinngemeinschaft können in der Scheidungsfolgenvereinbarung vertraglich geregelt werden.
Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater (Freund) die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.
Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt. Daher sollte die werdende Mutter in ihre Krankenhaus-Tasche auch die Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (die man vom Standesamt bekommt) einpacken. Bei der Geburt des Kindes werden dann alle Unterlagen vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet. Nach ein paar Tagen sind die Geburtsurkunden des Kindes fertig und Vater und Mutter stehen drin, natürlich nur, wenn die Mutter unverheiratet ist.
Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich unterhalts- und erbrechtliche Folgen, Genaueres bitte beim Standesamt erfragen. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Anerkennung kein gemeinsames Sorgerecht entsteht. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern bei einem Urkundsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.