Gehrlein & Kollegen

Familienrecht Anwalt Bellheim

Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Kann man ein Kind adoptieren ohne Zustimmung des leiblichen Vaters?

Nach § 1747 BGB ist die Adoption eines Kindes grundsätzlich nur möglich, wenn seine leiblichen Eltern hierin einwilligen. Verweigert ein Elternteil seine Einwilligung, kann sie jedoch nach § 1748 BGB vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich.

Was steht in der Adoptionsakte?

In der Adoptionsakte stehen Informationen über die Herkunft sowie die Lebensgeschichte. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Akten in ihrer Informationsfülle. Während einige beispielsweise etwas über den leiblichen Vater verraten, müssen andere leider auf diese Informationen verzichten.  Allerdings dürfen aufgrund des Sozialdatenschutzes Namen und Adressen der leiblichen Eltern nicht ohne deren Zustimmung von dem/der Adoptierten eingesehen oder ihm/ihr bekannt gegeben werden.  Ab dem 16. Geburtstag hat der/die Adoptierte ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht, soweit es die eigene Herkunft und Lebensgeschichte betrifft.

Welche Kinder werden zur Adoption freigegeben?

In der Regel werden nicht ältere Kinder, sondern Babys zur Adoption freigegeben. An sich gibt es aber hierfür keine Altersgrenze. Die Adoptionsverfahren sind streng reglementiert, die annehmenden Eltern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Eignungsprüfung bestehen.

Wie erfolgt die Ermittlung des Zugewinnausgleichs konkret?

Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.

Brauchen Sie einen Anwalt für einen Ehevertrag?

Während der Weg zum Notar unumgänglich ist, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Anwalt mit der Gestaltung des Ehevertrages zu beauftragen. Allerdings ist zumindest eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um am Ende einen wirksamen Ehevertrag aufzusetzen.
Zwar berät auch der Notar ausführlich über die Konsequenzen der einzelnen von den Ehepartnern gewünschten Vereinbarungen, eine umfassende Prüfung auf Rechtswirksamkeit und Zulässigkeit erfolgt jedoch nicht.
Auch Anwaltsnotare, die eine Zulassung sowohl als Notar als auch als Anwalt besitzen, dürfen nur entweder als Notar für beide oder als Anwalt im Auftrag von nur einem Ehegatten tätig werden.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

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