Gehrlein & Kollegen

Familienrecht Anwalt Bellheim

Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wie alt muss ich sein, um ein Kind adoptieren zu dürfen?

Wer ein Kind adoptieren will, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei einem Ehepaar darf ein Partner dieses Mindestalter unterschreiten, solange er mindestens 21 Jahre alt ist.

Kann meine Tante mich adoptieren?

Ja. Onkel bzw. Tanten können Nichten und Neffen adoptieren, sofern die Verwandtenadoption bei der Adoptionsvermittlungsstelle gerechtfertigt werden kann.

Kann eine Adoption abgelehnt werden?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine erfolgreiche Adoption von vielen Faktoren abhängt und nicht wegen einzelner Probleme versagt wird. Es zählt das Gesamtbild, welches die Eltern abgeben. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise: Die adoptionswilligen Eltern sind zu alt oder zu jung.

Welche Rechte besitzt man nach der Adoption?

Mit der Adoption gehen alle Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis unter. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr hinüber und herüber, kein Erbrecht und auch kein Umgangsrecht. Das adoptierte Kind wird im Verhältnis zu seinen leiblichen Verwandten zu einer fremden Person.

Kann ich mit 18 meinen Nachnamen ändern?

Eine Namensänderung volljähriger Kinder nach éiner Scheidung ist daher grundsätzlich nicht möglich. § 3 Namensänderungsgesetz geregelt. ... Begründet wird dies damit, dass bei einem volljährigen Kind die Identitätsbildung bereits abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung besteht.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

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