Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Versorgungsausgleich & Kapitalabfindung: Kein Ausgleich bei willentlicher Entziehung (OLG Celle)
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: OLG Frankfurt klärt Rechtsgrundlage und Voraussetzungen
OLG Frankfurt: Keine Gutachtenpflicht bei Impfstreit nach § 1628 BGB
Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?
Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und bisher keine Sorgeerklärungen abgeben haben, dann hat die Mutter das elterliche Sorgerecht allein. Wenn Sie dennoch gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie erklären, dass Sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Diese sogenannten Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Sie kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
Seit 2013 können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter erhalten. Sie können beim Familiengericht die Übertragung der gemeinsamen Sorge beantragen. Das Gericht bewilligt diesen Antrag, wenn die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies wird vermutet, sofern entgegenstehende Gründe innerhalb einer vom Familiengericht bestimmten Frist weder von der Mutter vorgetragen noch sonst ersichtlich sind. In diesem Fall entscheidet das Familiengericht in einem vereinfachten Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und persönliche Anhörung der Kindeseltern.
Ja, auf den Fall, denn das Verfahren vereinfacht sich erheblich. Am Ende steht eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, welche nach Ausarbeitung durch einen Anwalt später bei Gericht protokolliert oder auch schon vorher durch einen Notar beurkundet werden kann. Die Scheidung kann dann im Gerichtstermin sofort ausgesprochen werden. Die Übersendung des Scheidungsurteils dauert anschließend 2 Wochen bis 3 Monate (je nach Gericht).
Ein Ehevertrag bietet viele Vorteile, allerdings sollten vor der Entscheidung, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, auch die Nachteile bedacht werden.
VORTEILE:
- Vorsorge: In friedlichen Zeiten hat man mit einem Ehevertrag die Möglichkeit, für den Scheidungsfall vorzusorgen. Da sich während einer Trennung oft nur schwer ein gemeinsamer Nenner finden lässt, ist der im Vorfeld abgeschlossene Ehevertrag die ideale Lösung.
- Sicherheit: Wer schon zu Beginn einer Ehe einen Ehevertrag abschließt, kennt die finanziellen Aspekte, die im Falle einer Scheidung zu erwarten sind. Es müssen keine unangenehmen Überraschungen befürchtet werden, da alles rechtssicher abgesprochen wurde.
- Flexibilität: Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung im Falle einer Scheidung bieten die verschiedenen Klauseln im Ehevertrag ein deutlich höheres Maß an Flexibilität. Der Ehevertrag kann individuell auf die Ansprüche der Beziehung abgestimmt werden, sodass beide Partner davon profitieren.
- Sicherheit beim Erbe: Im Ehevertrag können auch direkt die möglichen Folgen im Falle eines Todesfalls berücksichtigt werden, um dem Ehepartner auch hier die bestmögliche Sicherheit zu garantieren.
NACHTEILE:
- Kosten: Ein Ehevertrag geht zwangsläufig mit Kosten einher. Definitiv sollte man dabei die notarielle Beurkundung einkalkulieren, die zwingend für die Rechtsgültigkeit des Ehevertrages notwendig ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt den Ehevertrag zudem gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Tatsächlich können Eheverträge sehr komplex sein und im Nachhinein böse Überraschungen bereithalten, wenn die Klauseln nicht vollständig verstanden wurden.
- Komplex: Ein Ehevertrag ist nicht so leicht aufzusetzen, wie es zunächst klingen mag. Tatsächlich lauern insbesondere bei den finanziellen Klauseln viele Fallstricke und Fehler, die sich im Nachhinein als sehr nachteilig für einen der Ehepartner herausstellen könnten. Daher sollte ein Ehevertrag nie im Alleingang durch beide Partner, sondern auch in Rücksprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden.
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen oder wenn Sie erneut heiraten, kann das dazu führen, dass Ihr Nachname geändert werden kann. Auch Ihr Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen einen anderen Nachnamen bekommen.
- Familienname der Eltern: Bei einer Scheidung bleibt Ihr Ehename zwar zunächst bestehen. Sie können aber Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Wenden Sie sich hierzu an das Standesamt. Es ist auch möglich, einen vorherigen Familiennamen ergänzend anzufügen.
- Familienname des Kindes: Der Familienname Ihres Kindes bleibt bei einer Scheidung bestehen. Heiraten Sie nach der Scheidung erneut, ist es möglich, Ihrem Kind Ihren neuen Ehenamen zu geben, wenn es in Ihrem Haushalt lebt. Wenn der andere Elternteil mit sorgeberechtigt ist oder Ihr Kind dessen Namen führt, ist die Einwilligung dieses Elternteils notwendig. Willigt der andere Elternteil nicht ein, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, wenn die Namensänderung für das Wohl Ihres Kindes erforderlich ist. Ab dem 5. Geburtstag Ihres Kindes muss es ebenfalls einwilligen. Die Namensänderung können Sie bei Ihrem Standesamt beantragen.
Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Umgangs- oder das Sorgerecht kommt, kann das Familiengericht Ihrem Kind einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen. Dieser vertritt dann als sogenannter "Anwalt des Kindes" die Interessen Ihres minderjährigen Kindes in Verfahren vor dem Familiengericht. Der Verfahrensbeistand kann auf Anordnung des Gerichts eine aktive Rolle übernehmen und dazu beitragen, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die im Interesse Ihres Kindes ist. Nicht in jedem gerichtlichen Verfahren muss ein Verfahrensbeistand bestellt werden. Das Gesetz regelt, wann ein Richter dies im Einzelfall tun sollte, unter anderem: Wenn die Interessen des Kindes in erheblichem Gegensatz zu denen seiner Eltern (gesetzlichen Vertreter) stehen, wenn wegen einer Gefährdung des Kindeswohls die Trennung des Kindes von der Familie oder die teilweise oder vollständige Entziehung des Sorgerechts in Betracht kommt, wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.