Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
info@gehrlein-u-kollegen.de
Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
06322 - 65 09 - 5
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Pirmasens
Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens
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Hockenheim
Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim
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Haßloch
Schillerstraße 23,67454, Haßloch
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Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung der Ehegatten, mit der sie die Folgen des Scheidungsverfahrens einvernehmlich regeln, wenn Sie nicht bereits Regelungen in einem Ehevertrag getroffen haben. Diese Vereinbarungen beinhalten zumeist Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen, der Durchführung eines etwaigen Zugewinnausgleichs, den Versorgungsausgleich, der Nutzung der ehelichen Wohnung, der Aufteilung des Hausrates und der so genannten Vermögensauseinandersetzung. Die Vermögensauseinandersetzung dient dazu, im gemeinsamen Eigentum stehende Gegenstände, zum Beispiel eine Immobilie, einem der beiden Ehegatten zu Alleineigentum zu übertragen. Häufig wird für diese Übertragung im Gegenzug eine Zahlungsverpflichtung und/oder die Verpflichtung zur alleinigen Übernahme von gemeinschaftlichen Schulden vereinbart.
Manche Paare schrecke der aufwändige Prozess der Bewerbung ab und die geringen Chancen, wirklich ein Kind zu bekommen. Die Vorbereitungszeit könne durchaus so lange sein wie eine Schwangerschaft, sagt Quilitz. Aus gutem Grund, denn Adoptivkinder sind oft traumatisiert und manchmal auch behindert.
Eine Namensänderung volljähriger Kinder nach éiner Scheidung ist daher grundsätzlich nicht möglich. § 3 Namensänderungsgesetz geregelt. ... Begründet wird dies damit, dass bei einem volljährigen Kind die Identitätsbildung bereits abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung besteht.
Trennungsunterhalt wird regelmäßig bis zur Scheidung gewährt, unter Umständen so mehrere Jahre. Der Anspruch auf Unterhalt kann gegebenenfalls schon vor der Scheidung erlöschen. Das ist der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte aufgrund eigenen Einkommens nicht mehr bedürftig ist, aufgrund einer Erwerbsmöglichkeit nicht mehr bedürftig ist, Seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, mit einem neuen Partner in einer “verfestigten Lebensgemeinschaft" lebt oder seinen Unterhaltsanspruch durch eigenes Fehlverhalten verwirkt hat. Häufig wird in diesem Zusammenhang darüber gestritten, ob und wann der unterhaltsberechtigte nicht erwerbstätige Partner verpflichtet ist, selbst zu arbeiten. Im ersten Jahr der Trennung, so die Rechtsprechung, soll eine derartige Pflicht nicht gegeben sein. Im übrigen hängt diese Frage häufig von der Betreuungssituation bezüglich gemeinsamer Kinder ab.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.