Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Blog

Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

Darf eine Mutter trotz Kontaktverbots Briefe an ihren Sohn und die Enkel schreiben? Das OLG Karlsruhe (Az. 2 UF 108/25) klärt die Hürden für eine unzumutbare Belästigung nach dem Gewaltschutzgesetz.
Beitrag lesen
January 14, 2026

Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein im Vereinigten Königreich per Deed Poll gewählter Nachname kann im deutschen Personenstandsrecht als „Geburtsname“ gelten, wenn britisches Namensrecht anwendbar ist.
Beitrag lesen
November 24, 2025

Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein Ordnungsmittel wegen Umgangsrechtsverletzung kann nur verhängt werden, wenn die Umgangsregelung ausdrücklich ein Kontaktverbot für die übrige Zeit enthält.
Beitrag lesen
November 24, 2025

Sorgerecht und Umgang: BGH klärt Abgrenzung der Verfahrensgegenstände

Ein BGH-Beschluss klärt: Sorgerecht und Umgang sind unterschiedliche Verfahrensgegenstände, die in getrennten Verfahren zu entscheiden sind. Eine Umgangsregelung steht einer Sorgerechtsregelung nicht entgegen.
Beitrag lesen
November 24, 2025

Adoption: BGH zur Ersetzung der Vaters-Einwilligung und Kindesanhörung

Ein BGH-Beschluss klärt die Voraussetzungen für die Ersetzung der Vaters-Einwilligung in die Adoption. Der BGH betont die Wichtigkeit der Kindesanhörung, auch wenn das Kind über die leiblichen Eltern nicht informiert ist.
Beitrag lesen
November 24, 2025

Vaterschaftsfeststellung nach Adoption: Gerichtliche Feststellung ist ausgeschlossen

Ein BGH-Beschluss klärt: Der leibliche Vater hat nach Adoption des Kindes keinen Anspruch auf die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Eine isolierte Klärung ist nur über den Weg des $\S 1686a$ BGB möglich.
Beitrag lesen
November 24, 2025

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil gezahlt und zwar an den, bei dem sich das Kind ständig aufhält. Im Grunde genommen haben aber beide Elternteile Anspruch jeweils auf die Hälfte des Kindergeldes. Um diese Aufteilung herbeizuführen, wird der hälftige Anteil des Kindergeldes des Unterhaltsverpflichteten Elternteils von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag abgezogen. Es besteht dann nur eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Differenz.

Wie erfolgt die Ermittlung des Zugewinnausgleichs konkret?

Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.

Kann ich entscheiden wer mein Kind adoptiert?

Kann ich eine Adoption alleine entscheiden? Die leibliche Mutter muss grundsätzlich persönlich in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Selbst wenn sie noch minderjährig ist, kann die Einwilligung nicht von anderen (zum Beispiel von den Eltern) gegeben werden.

Welchen Namen kann oder muss ich nach der Scheidung führen?

Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name weitergeführt. Eine Änderung des Namens ist problemlos möglich. Dies regelt Die Namensänderung nach Scheidung ist beim Standesamt vorzunehmen. Der Partner, dessen Name Ehename geworden ist, kann nicht verlangen, dass der Name von dem Anderen wieder aufgegeben wird. Sie können daher den in der Ehe geführten Nachnamen auch weiterhin behalten. Die Person, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, hat grundsätzlich folgende Möglichkeiten nach der rechtskräftigen Scheidung: Nach der Scheidung kann der Ehename als Nachname fortgeführt werden; der Geburtsname wieder angenommen werden; der Name angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde; dem Ehenamen der Geburtsname oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen vorangestellt oder angefügt werden; der während der Ehe vorangestellte oder angefügte Begleitname widerrufen werden. Eine Namensänderung nach der Scheidung ist jederzeit durch entsprechenden Antrag möglich, muss aber nicht vorgenommen werden.

Kann man Vormund für das Kind des Partners werden?

Ein Kind erhält einen Vormund, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht. Zuerst ist daher die Frage zu klären, wer die elterliche Sorge hat, bevor die Frage einer Vormundschaft geklärt wird.

Stirbt bei gemeinsamer elterlicher Sorge ein sorgeberechtigter Elternteil oder wird ihm die elterliche Sorge für das Kind durch das Familiengericht entzogen, so übt der andere sorgeberechtigte Elternteil die elterliche Sorge allein aus.

Stirbt ein Elternteil, dem die Sorge allein zusteht, oder wird ihm die elterliche Sorge für das Kind durch das Familiengericht entzogen, prüft zunächst das Familiengericht, ob dem nichtsorgeberechtigten Elternteil die Sorge zu übertragen ist. Das Familiengericht überträgt die Alleinsorge auf den nichtsorgeberechtigten Elternteil, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Kommt das Familiengericht zu dem Ergebnis, dass die elterliche Sorge nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, wird eine Vormundschaft notwendig. In diesem Fall oder wenn auch der andere Elternteil zum Beispiel verstorben ist, kann auch der Partner Vormund für das Kind werden.

Ein sorgeberechtigter Elternteil kann auch durch ein Testament (letztwillige Verfügung) festlegen, dass der Partner als Vormund eingesetzt werden soll, wenn ein anderer sorgeberechtigter Elternteil nicht vorhanden ist oder das Familiengericht die elterliche Sorge nicht auf den anderen Elternteil überträgt, sondern einen Vormund einsetzt. In diesem Fall ist das Gericht normalerweise an die Benennung gebunden. Durch die Benennung des Partners kann der andere Elternteil für den Fall des Todes aber nicht von vornherein von der elterlichen Sorge ausgeschlossen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stiefkind-Adoption in Frage kommen. Dabei adoptiert ein Ehepartner oder Lebenspartner das leibliche Kind seines Ehegatten. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Adoption.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

E-Mail

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

info@gehrlein-u-kollegen.de

Telefon

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung.

07272 - 95 96 - 0

Büro

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Waldsctückerring 44
76756 Bellheim