Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen
Sorgerecht und Umgang: BGH klärt Abgrenzung der Verfahrensgegenstände
Adoption: BGH zur Ersetzung der Vaters-Einwilligung und Kindesanhörung
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle.
Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.
Sollten die Ehegatten sich hier nicht einig werden, wer in der ehelichen Wohnung bleibt und wie der Hausrat zu teilen ist, so kann das Amtsgericht hierüber für die Zeit der Ehe vorläufig und für die Zeit nach der Ehescheidung endgültig entscheiden.
In Fällen, in denen eine Fortsetzung der Ehe völlig unzumutbar ist, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es müssen schon besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. der Versuch des Ehemannes seine Frau umzubringen. Man spricht von einer „Hartfallscheidung“. Sofern also kein besonderer Härtefall vorliegt, muss nach den gesetzlichen Bestimmungen das Trennungsjahr abgelaufen sein, d. h. bei Einreichung des Scheidungsantrages müssen seit Trennung der Parteien wenigstens 10 Monate vergangen sein. Dieser “frühere” Antrag wird noch von den Familiengerichten akzeptiert. Dies gilt auch bei einer sog. Kurzehe, auch wenn diese nur einen Tag lang rechtsgültig geschlossen worden ist.
Grundsätzlich ja. Nur dann, wenn sich die neue Partnerschaft so verfestigt, dass sie eine Ehe ähnlich ist, kann aufgrund dessen ein und als Anspruch entfallen. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine solche Verfestigung gegeben ist, sind insbesondere die Dauer des Zusammenlebens und ob die Lebensgefährten nach außen wie Ehegatten auftreten.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.