Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen
Sorgerecht und Umgang: BGH klärt Abgrenzung der Verfahrensgegenstände
Adoption: BGH zur Ersetzung der Vaters-Einwilligung und Kindesanhörung
Vaterschaftsfeststellung nach Adoption: Gerichtliche Feststellung ist ausgeschlossen
Nutzungsentschädigung: BGH klärt Verhältnis zu Trennungsunterhalt
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wer ein Kind adoptieren will, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei einem Ehepaar darf ein Partner dieses Mindestalter unterschreiten, solange er mindestens 21 Jahre alt ist.
Bei der Vaterschaftsfeststellung wird gerichtlich festgestellt, wer Vater des Kindes ist. Bei der Vaterschaftsanfechtung bestreitet der gesetzliche Vater die biologische Vaterschaft und fechtet diese vor Gericht an, um seine rechtlich gegebene Stellung als Vater zu beseitigen.
Man kann rechtswirksam nur auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt. Selbst wenn man also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet hat, ist das rechtlich nicht wirksam. Eine andere Frage ist natürlich, ob man den Unterhalt geltend machen. Man muss keinen Unterhalt fordern. Der Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Unterhalt verlangt wird, sonst nicht. Bevor man Unterhalt verzichtet bzw. den Anspruch nicht geltend macht, sollte man bedenken, dass einem Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde. Auch wenn man auf einen Unterhaltsanspruch verzichten will, sollte man wissen, auf was man verzichtet. Man wäre nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes.
Grundsätzlich können nur Ehepaare oder Einzelpersonen adoptieren. Stellt ein Ehepaar einen Antrag, so kann das Kind auch nur gemeinschaftlich angenommen werden. Demnach können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht gemeinsam adoptieren – dies ist in der Regel erst nach Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe möglich. Andernfalls kann nur ein Partner die Kinderadoption durchführen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.