Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Die notarielle Beurkundung des Ehevertrages ist unumgänglich, da nur auf diesem Wege Rechtswirksamkeit hergestellt werden kann. Wenn Ehegatten also in Eigenregie einen Ehevertrag aufsetzen, diesen jedoch z. B. aus Kostengründen nicht beurkunden lassen, können sie rechtlich gesehen keine Ansprüche auf Grundlage des Vertrages geltend machen.
Manche Paare schrecke der aufwändige Prozess der Bewerbung ab und die geringen Chancen, wirklich ein Kind zu bekommen. Die Vorbereitungszeit könne durchaus so lange sein wie eine Schwangerschaft, sagt Quilitz. Aus gutem Grund, denn Adoptivkinder sind oft traumatisiert und manchmal auch behindert.
Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name weitergeführt. Eine Änderung des Namens ist problemlos möglich. Dies regelt Die Namensänderung nach Scheidung ist beim Standesamt vorzunehmen. Der Partner, dessen Name Ehename geworden ist, kann nicht verlangen, dass der Name von dem Anderen wieder aufgegeben wird. Sie können daher den in der Ehe geführten Nachnamen auch weiterhin behalten. Die Person, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, hat grundsätzlich folgende Möglichkeiten nach der rechtskräftigen Scheidung: Nach der Scheidung kann der Ehename als Nachname fortgeführt werden; der Geburtsname wieder angenommen werden; der Name angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde; dem Ehenamen der Geburtsname oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen vorangestellt oder angefügt werden; der während der Ehe vorangestellte oder angefügte Begleitname widerrufen werden. Eine Namensänderung nach der Scheidung ist jederzeit durch entsprechenden Antrag möglich, muss aber nicht vorgenommen werden.
Die leiblichen Eltern erfahren den Namen der Adoptiveltern und deren Wohnort nicht. Das adoptierte Kind wird zum gemeinschaftlichen Kind der Adoptiveltern. Seine rechtliche Stellung ist von dem eines leiblichen Kindes nicht zu unterscheiden: es ist unterhalts- und erbrechtlich völlig gleichgestellt.
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt. In den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungskosten nicht mit enthalten. Diese sind bei privat krankenversicherten Kindern zusätzlich zum sog. Barunterhalt zu zahlen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.