Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Adoptionsvermittlungsstellen helfen bei der Suche nach den leiblichen Eltern. Die vorhandenen Unterlagen können dem Adoptivkind ab dem 16. Geburtstag, ohne weitere Zustimmung, ausgehändigt werden.
Das Adoptivkind hat unter anderem das Recht, einen Einblick in die Adoptionsakte zu erhalten. Zusätzlich kann man Informationen zur eigenen Abstammung über einen Antrag beim Geburtsstandesamt erhalten. In der Regel geht aus dem Geburtseintrag hervor, wer die leiblichen Eltern, oder zumindest die leibliche Mutter, sind, sowie der Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Adoption.
Nein, grundsätzlich besteht ein sogenanntes Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen. Besteht also beispielsweise ein Darlehensanspruch des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau kann er diese Darlehensrate nicht gegen den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verrechnen. Er muss die Darlehensrate, soweit keine Zahlung erfolgt, erforderlichenfalls gesondert gerichtlich geltend machen und den Anspruch durchsetzen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet einen Teilbereich des Sorgerechtes. Aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann man für ein minderjähriges Kind entscheiden, wo es lebt und mit wem es sich trifft. Sind die Eltern sich uneinig, so kann im Rahmen der elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen verändert werden müsste.
Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.
- Die Eltern befinden in einer Lebenssituation, die es auch in Zukunft nicht ermöglicht, den Ansprüchen des Kindes gerecht zu werden.
- Eine ungewollte Schwangerschaft kann so einer emotionalen und sozialen Überforderung führen
- Mutter oder Vater sind alleinstehend und erhalten keinerlei Unterstützung, was ebenfalls zu einer starken Überforderung führen kann
- Das Kind ist durch eine Vergewaltigung entstanden
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.