Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen
Sorgerecht und Umgang: BGH klärt Abgrenzung der Verfahrensgegenstände
Adoption: BGH zur Ersetzung der Vaters-Einwilligung und Kindesanhörung
Vaterschaftsfeststellung nach Adoption: Gerichtliche Feststellung ist ausgeschlossen
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Grundsätzlich ja. Nur dann, wenn sich die neue Partnerschaft so verfestigt, dass sie eine Ehe ähnlich ist, kann aufgrund dessen ein und als Anspruch entfallen. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine solche Verfestigung gegeben ist, sind insbesondere die Dauer des Zusammenlebens und ob die Lebensgefährten nach außen wie Ehegatten auftreten.
Es gibt folgende Adoptionsformen:
- Stiefkindadoption
- Sukzessivadoption
- Verwandtenadoption
- Fremdadoption
- internationale Adoption
- offene Adoption
- Halb offene Adoption
- Inkognitoadoption
- Klingelschild
- Briefkasten
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
- Krankenkasse
- Ärzte
- Banken
- Personalbüro eures Arbeitgebers
- Kollegen und Geschäftspartner
- Social Communitys
- Versandhäuser
- Versicherungen
- Verträge
- Mieter / Vermieter
- Vereine
- Sonstige Ausweise
Durch eine Adoption entfallen alle rechtlichen Verbindungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten, von den Eltern, bis über die Großeltern und Geschwister. ... Auch die Unterhaltspflicht, das Erbrecht und das Umgangsrecht der leiblichen Eltern werden aufgelöst.
Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle. Zuerst müssen Sie Kontakt zu einer Vermittlungsstelle aufnehmen. Diese führt mit Ihnen mehrere Bewerbergespräche durch. Vor der eigentlichen Adoption geht das Kind bei seinen künftigen Eltern einige Zeit in Pflege. Prognostiziert die Vermittlungsstelle, dass die Adoption das Beste für das Kind ist, können die künftigen Adoptiveltern einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches die Adoption per Beschluss ausspricht.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.