Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

# Sorgerechtsvollmacht statt Sorgerechtsübertragung: Was Sie wissen sollten

# Sorgerechtsvollmacht statt Sorgerechtsübertragung
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11 Jan 2022

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Moritz Riehl
Rechtsanwalt
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wann ist man zu alt für eine Adoption?

Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Ihr Alter sollte jedoch in einem natürlichen Abstand zu dem der Kinder stehen.

Wie sage ich es meinem Kind?

Man sollte bestenfalls schon sehr früh mit der Aufklärung beginnen, da jedes Kind mit dem Wissen um seine Herkunft aufwachsen sollte. Kleinkinder stellen grundsätzliche Fragen. Gebt ihnen einfache klare Antworten. Mit einer großen Fülle von Details können die Kleinen noch nichts anfangen. Wenn ihr euch große Sorgen macht, denkt daran, dass für euren kleinen Schatz die Adoption nur eine zusätzliche Information ist, die es über sich erhält.

Zudem solltet ihr unbefangen an die Sache gehen. Vieles findet über die nonverbale Kommunikation statt. Spricht man mit dem Kind über die Adoption, sollte dies unbefangen vonstattengehen. Eine Adoption ist nichts Schlechtes. Immerhin hat sie euch zusammengeführt. Klärt euer Kind am besten in einer ruhigen, liebevollen Atmosphäre auf. Dann wird es die Information mit großer Wahrscheinlichkeit auch ziemlich entspannt aufnehmen.

Wo muss man einen Adoptionsantrag stellen?

Die erforderlichen Unterlagen müssen als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht eingereicht werden.

Wie erfolgt die Ermittlung des Zugewinnausgleichs konkret?

Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.

Kann man sich selbst adoptieren?

Neben der Einwilligung der Eltern ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Ein Kind über 14 Jahre muss selbst in die Adoption einwilligen. Der gesetzliche Vertreter muss dieser Einwilligung zustimmen. Für ein Kind unter 14 Jahren kann nur der gesetzliche Vertreter einwilligen.

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