Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.
Beide leiblichen Elternteile müssen zustimmen. Sowohl Dein Partner, als auch der leibliche Elternteil, der getrennt von Deinem Adoptivkind lebt, muss der Stiefkindadoption zustimmen. Der andere leibliche Elternteil muss zudem die sogenannte „Freigabe zu Adoption“ notariell beglaubigen lassen.
Nein, grundsätzlich besteht ein sogenanntes Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen. Besteht also beispielsweise ein Darlehensanspruch des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau kann er diese Darlehensrate nicht gegen den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verrechnen. Er muss die Darlehensrate, soweit keine Zahlung erfolgt, erforderlichenfalls gesondert gerichtlich geltend machen und den Anspruch durchsetzen.
Folgende mögliche Gründe machen es empfehlenswert einen Ehevertrag abzuschließen:
- Die Ehegatten wünschen einen der Wahlgüterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) oder wollen die Zugewinngemeinschaft modifizieren. Dies ist nur in einem Ehevertrag möglich.
- Auch der Wunsch nach der Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge kann zum Abschluss eines kombinierten Ehe- und Erbvertrages führen.
- Das Alter oder die Vermögensverhältnisse beider Ehe- gatten unterscheiden sich erheblich.
- Teil des Vermögens eines Betroffenen ist ein Unternehmen.
- Die zukünftigen Ehegatten sind von unterschiedlicher Nationalität. In einem Ehevertrag kann dann festgelegt werden, welches Recht im Falle der Trennung und Scheidung zur Anwendung kommen soll.
- Beide Ehegatten sind voll berufstätig und es sind keine Kinder vorhanden. In diesen Fällen können Versorgungs- und Zugewinnausgleich oftmals ausgeklammert werden.
Wenn du dich für eine Adoptionsvermittlung interessierst, kannst du dich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter oder des Landesjugendamtes wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an die örtlichen Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft, die evangelischen Adoptionsberatungsstellen und weitere Organisationen zu wenden, die von der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes als Adoptionsvermittlungsstellen anerkannt wurden.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.